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www.waffen-sachkunde.com

Waffensachkunde-Lehrgang mit eigener Waffensachkundeprüfung nach Waffengesetz  § 7 WaffG für Sportschützen, Sammler und Wachgewerbe / Security. Pulverlehrgang mit staatlicher Prüfung zum Pulverschein nach Sprengstoffgesetz § 9 SprengG für Wiederlader, Vorderlader und Böller Selbstverständlich sind unsere Prüfungzeugnisse bundesweit gültig sowie vereins- und verbandsungebunden.
 
Waffenbesitzkarte ?
Waffenschein / Sicherheitsgewerbe / Security ?
 

Sprengstoffschein / Pulverschein ?
Wiederladen, Vorderladerschiessen, Böllern ?


Hier sind Sie richtig. Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz:
WSK1: Sachkunde für Sportschützen, Sammler usw. (Waffenbesitzkarte)
WSK2: Weiterbildung für Absolventen der Sachkunde 1
WSK3: Sachkunde für Waffenträger (Sicherheitsgewerbe, Waffenschein)
SP1: Praktisches Grosskalibertraining
SSK: Kurse für Wiederladen, Vorderladen, Böller
TPT1: Taktisches PistolenTraining

Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition ua. den Nachweis der Waffensachkunde vor. Der Nachweis der Waffensachkunde nach den gesetzlichen Bestimmungen wird in der Regel durch das Ablegen einer staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG erbracht werden. Es heisst dort:

§ 7 Sachkunde
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
(2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschliesslich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.

Die Dauer und Qualität des Unterrichts, die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse in der Waffensachkundeprüfung und die Prüfungsverfahren selbst sind je nach Prüfungsträger und Zulassungsbescheid natürlich unterschiedlich.

Zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung stehen entsprechende Literatur sowie vorbereitende Seminare zur Verfügung. Die Seminare werden von manchen Vereinen und Verbänden, sowie freien Lehrgangsträgern wie uns offeriert. Bei uns sind Lehrgang und Prüfung in einer Hand. Ein hochwertiges Skript ist im Preis inbegriffen, Sie brauchen keinerlei zusätzliche Literatur.

Es gibt zwei unverbindliche Fragenkataloge. Der eine ist kostenlos im Internet herunterzuladen. Den anderen verkauft ein bestimmter Sportverband. Beide sind natürlich völlig überflüssig, es sei denn der Prüfungsträger sichert Ihnen verbindlich zu, nur Fragen aus einem dieser Kataloge zu verwenden. Wir verwenden keinen dieser Kataloge.

Anderweitig zulässige Nachweise der Waffensachkunde ohne Prüfung, zB. für Polizeibeamte und Bundeswehrsoldaten, regelt die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AllgVWaffG).

Diese Site wurde zuletzt aktualisiert am 2012-04-25. Alle Texte und Abbildungen stehen unter ©opyright.