HOME
Recht
Waffenerwerb
Waffen Führen
Waffenpapiere
Standaufsicht

Waffenerwerb

Kurze Zusammenfassung
Waffen mit Erwerbsberechtigung
Für Langwaffen-Einzellader WbK gelb aufwärts. Für Besitzer von WBK gelb ALT können Mehrlader auf Einzellader abgeändert werden.
Für Langwaffen-Mehrlader Jahresjagdschein, WbK grün, rot oder gelb NEU.
Für Kurzwaffen Einzellader Kaliber .22 WbK grün, rot oder gelb NEU. Jagdscheininhaber: WbK grün mit Voreintrag.
Für Kurzwaffen Mehrlader WbK grün oder rot. Jagdscheininhaber: WbK grün mit Voreintrag.
Für 4mm-Waffen Wbk grün oder rot. Die grüne WbK hierfür ist unschwer zu erlangen, da kein sogenanntes Bedürfnis nachgewiesen werden muss.
Für Perkussionsrevolver WbK grün, rot oder gelb NEU.
WbKs gelb und grün müssen im Original vorgelegt werden. Bei WbK rot, WHE und Jahresjagdschein bei Langwaffen genügt eine neuere beglaubigte Kopie.
Ein Händler muss jeden Verkauf dem gegnerischen Waffenamt mitteilen, Dazu benötigt er dessen genaue Bezeichnung, Adresse und FAX-Nr..
Alle Angaben machen wir nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. In Zweifelsfällen betreffs WaffG empfehlen wir immer die schriftliche Anfrage ans zuständige Waffenamt. Dessen schriftliche Antwort gibt Ihnen Rechtsicherheit, selbst wenn sie falsch sein sollte. Schriftform ist unbedingt erforderlich, mündliche Auskünfte sind unverbindlich.
Freie Waffen gegen Altersnachweis
Nach wie vor können die Waffen dieser Gruppe gegen Altersnachweis (Personalausweis oder Führerschein in Kopie) ab 18 Jahren frei erworben werden. Der angeblich kleine Waffenschein ist zum Erwerb nicht erforderlich.
Zu den freien gehören: Gaswaffen, Salutwaffen, Dekowaffen, Luftdruck/CO²-Waffen und Bajonette.
Freie Munition gegen Altersnachweis
Munition ohne Geschoss oder unter 7,5 Joule ist ab 18 Jahren frei käuflich. (Kopie von Personalausweis oder Führerschein)
Munition gegen Erwerbsberechtigung
Für Munition über 7,5 Joule ist Munitionserwerbsschein, Munitionssammelschein, oder WbK mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung erforderlich. Es genügt eine neuere beglaubigte Kopie.